
Brandschutz und Evakuierung
Eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten im Brandschutz und bei der Evakuierung sowie eine ausreichende Anzahl an Brandschutz- u. Evakuierungshelfern (m/w/d) gehören zu den Grundpflichten im präventiven Brandschutz jedes Unternehmens. In der Regel können Brände von Brandschutzhelfern (m/w/d) in der Entstehungsphase gelöscht werden. Wir bereiten Sie praxisorientiert auf Ihre Aufgaben vor. Diese allgemeine Unterweisung entbindet Sie als Unternehmer (m/w/d) nicht von einer betriebsspezifischen Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten.
Zielgruppe sind Personen, die zum Brandschutz- und/oder Evakuierungshelfer* bestellt werden sollen bzw. diese Funktion schon ausüben.
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen des Brand- und Evakuierungsschutzes
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Vorbeugender Brand- und Evakuierungsschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brand- und Evakuierungsschutzes
- DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A - C
- Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Verhalten im Evakuierungsfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z.B. Feuerwehr)
- Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)
- praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer
Nach Abschluss Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Nach DGUV Information 205-023 wird für den Brandschutzhelfer alle 3-5 Jahre eine Wiederholungsschulung empfohlen.
Gleiches gilt für den Evakuierungshelfer.